TFP-Vertrag – Vorwort
„TFP – TIME FOR PRINT“ was bedeutet das für Fotograf und Model/abgelichtete Person?
Der Vertrag stellt beiden Seiten klar, welche Rahmenbedingungen für Model/abgelichtete Person und Fotograf/in gelten. Am TFP-Vertrag ist hierbei besonders, dass weder für die abgelichtete Person, noch für den Fotografen etwas bezahlt wird, auch nicht für die Arbeit anderer Beteiligter, so dies nicht gesondert benannt wird. Ein wichtiger Part ist zudem auch das Nutzungsrecht der Bilder – hierbei treffen sich zwei wichtige Teile: das Recht am eigenen Bild und das Recht aus der Urheberschaft des Fotografen. Die Fotos gehören dem Fotografen und er bestimmt über die Veröffentlichung, allerdings wird im Vertrag individuell geregelt, in welchem Umfang das Model/abgelichtete Person die Bilder nutzen darf. Eine kommerzielle Nutzung wird meist in den TFP-Verträgen ausgeschlossen oder muss gesondert geregelt werden. Besonders zu beachten ist ein TFP-Vertrag bei Akt-Shootings. Es sollten dabei genaue Vereinbarungen geschlossen werden, so dass die Bilder auch nur dort gezeigt werden, wo das Model es zulassen möchte.
Dem Fotografen/in stehen die Urheberrechte zu und daher umfassende Rechte in vielerlei Bereichen. Es steht ihm zu die Bilder zu bearbeiten und ihm obliegen jegliche Nutzungs- und Urheberrechte. Wird für das Shooting eine Visagistin gebucht, dann sollte im Vertrag festgehalten werden, wer die Kosten dafür trägt.
Wichtig ist auch:
– Ein minderjähriges Model/abgl. Person darf keinen Vertrag selbst abschließen. Es bedarf die Unterschrift der Eltern/erzbr. Person.
– Der Vertrag ist nur gültig mit Datum des Fotoshootings, aktueller Adresse UND Unterschrift.
An sich ist jeder Vertrag zum Vertragen der beteiligten Parteien da. Daher gilt es, sich für alle Fragen und Anliegen Zeit zu nehmen, auch um den Vertrag zu unterzeichnen. Grade diese Form von Vertrag ist dazu da, dass eine win-and-win Situation für beide entsteht.